Logo BDP Stadt Thun

Städte-Initiative

Die bürgerlichen Thuner Parteien SVP, FDP und BDP haben sich entschlossen, in einer gemeinsamen Konsultationsantwort auf den Umsetzungsvorschlag des Thu- ner Gemeinderates zur Städte-Initiative zu reagieren. Diese wird als radikal, mobi- litäts- und wirtschaftsfeindlich abgelehnt. Ziel muss eine pragmatische Umsetzung sein, welche keine Verkehrsmittel diskriminiert und den Interessen der Bevölke- rung und der KMU Rechnung trägt.

Mit dem am 8. April 2016 zu Ende gehenden Konsultationsverfahren hat der Thuner Gemeinderat den Startschuss für die Umsetzung der rotgrünen Städte-Initiative gelegt. Da es sich bei dieser Vorlage um ein Geschäft von besonders grosser poli- tischer Tragweite mit Langzeitauswirkungen für unsere Stadt handelt, haben sich die Thuner Parteien SVP, FDP und BDP zum bürgerlichen Schulterschluss entschie- den, um gemeinsam für eine massvolle und vernünftige Umsetzung zu kämpfen.

Die oben genannten Parteien teilen das grundsätzliche Anliegen der Städte- Initiative nach einer nachhaltigen und zeitgemässen Mobilität. Dabei müssen aber allen unterschiedlichen Anspruchsgruppen Rechnung getragen werden. Insbe- sondere dürfen die Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft, der Arbeitnehmer/Innen und des Tourismus nicht ausser Acht gelassen werden. Begrüssenswert ist, dass der Gemeinderat in seinem Entwurf darauf verzichtet hat, die in der Initiative enthal- tene starre 10%-Regel hinsichtlich der Erhöhung des Fuss-, Velo- und des öffentli- chen Verkehrs innert 10 Jahren aufzunehmen. Eine einseitige, ideologisch beding- te Benachteiligung des motorisierten Individualverkehrs lehnen wir ab. Vielmehr muss es darum gehen, eine sinnvolle Koexistenz aller Verkehrsmittel zu ermögli- chen und die Weichen für eine attraktive, wirtschaftlich florierende und verkehrs- technisch sinnvoll und gut erschlossene Stadt Thun zu legen.

Die SVP, FDP und BDP Thun fordern den Gemeinderat auf, insbesondere folgende Punkte im Umsetzungsvorschlag zu berücksichtigen:

• Es ist sicherzustellen, dass Massnahmen im Bereich Mobilitätsmanagement auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis und ihre Wirtschaftlichkeit überprüft wer- den. Die Stadt hat sich zu verhältnismässigem Handeln zu verpflichten (Arti- kel 2, Gegenstand);

  • Die Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft, insbesondere was die Kapazitäten für den motorisierten Individualverkehr und genügend Parkraum betrifft, sind angemessen zu berücksichtigen (Artikel 3, Mobilität);

  • Die Verpflichtungen der Stadt bezüglich Ausbau und Unterhalt von ÖV-, Fuss- und Veloverkehrsnetzen haben sich nach den finanziellen Möglichkei- ten der öffentlichen Hand zu richten (Artikel 7 – 9, Fuss-, Velo-, öffentlicher Verkehr);

  • Auf die geplante, ideologisch bedingte Diskriminierung des motorisierten Individualverkehrs ist zu verzichten (Artikel 10, motorisierter Individualverkehr, Artikel 12, Modalsplit)

  • Privates Grundeigentum ist zu respektieren – die Verpflichtung zur Errichtung von Veloabstellplätzen auf privatem Boden ist ersatzlos zu streichen (Artikel 8, Veloverkehr);

  • Transparenz – die Stadt Thun hat die Kosten für Massnahmen, welche durch die Umsetzung der Initiative entstehen, konsequent und transparent auszu- weisen.

  • Die Berücksichtigung der eingebrachten bürgerlichen Vorschläge garantiert eine pragmatische und verhältnismässige Umsetzung der radikalen, mobilitäts- und wirtschaftsfeindlichen Städte-Initiative.